Grundstudium (Zwischenprüfung)
Allgemeines
Das juristische Studium beginnt mit dem Grundstudium, das zwischen drei bis vier Semester dauert. In diesem Zeitraum ist die studienbegleitende Zwischenprüfung zu absolvieren. Bei der Zwischenprüfung handelt es nicht, wie es der Name vermuten lässt, um eine einzelne Prüfung oder ein Examen. Um die Zwischenprüfung zu bestehen, müssen innerhalb von vier Semestern bestimmte Leistungen in Form von Klausuren und Hausarbeiten bestanden werden.
Wer die geforderten Leistungsnachweise nicht innerhalb der Zwischenprüfungsfrist erbringt, hat die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und kann das Studium -Rechtswissenschaften auf Staatsexamen- bundesweit nicht mehr fortführen.
Ziel der Zwischenprüfung ist es, schon zum Beginn des Studiums zu kontinuierlichem Mitarbeiten und Lernen zu bewegen und in einem frühen Stadium die Eignung für das Jura-Studium festzustellen.
Voraussetzungen
Block A
In Block A müssen Credits (Leistungspunkte) in Form von Klausuren in den jeweiligen Fachgebieten erworben werden. Zusätzlich müssen in den Grundlagenfächern zwei Klausuren bestanden werden.
Aus dem jeweiligen Fachgebiet können die erforderlichen Credits durch die zur Auswahl stehenden Klausuren wahlweise erbracht werden. Dabei kann eine Klausur grundsätzlich nur einmal versucht werden. Bei Nichtbestehen einer Klausur können die Credits durch eine andere Klausur im Fachgebiet erbracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, insgesamt vier nicht bestandene Klausuren zu wiederholen. Eine Klausur kann dabei jedoch jeweils nur einmal wiederholt werden.
Tipp
Wir empfehlen im ersten Semester Grundkurs BGB I, Staatsrecht I, Strafrecht I und ein Grundlagenfach im Bürgerlichen oder Öffentlichen Recht. Im zweiten Semester empfehlen wir Grundkurs BGB II, Staatsrecht II, Strafrecht II und ein Grundlagenfach im Bürgerlichen oder Öffentlichen Recht. Bei Nichtbestehen bestimmter Klausuren sollte vorwiegend versucht werden, diese auszugleichen, um die Wiederholungsversuche für das 3. oder 4. Semester aufzuheben.
Block B
In Block B müssen in der vorlesungsfreien Zeit zwei Hausarbeiten geschrieben werden. Diese können aus zwei Wahlpflichtblöcken gewählt werden:
1. Hausarbeit im Strafrecht I oder einem Grundlagenfach
2. Hausarbeit im Grundkurs Bürgerliches Recht II oder Staatsrecht II
Tipp
Typischerweise wird im Anschluss des 1. Semesters die Hausarbeit in Strafrecht I geschrieben und nach dem 2. Semester die Hausarbeit in BGB II. Das liegt daran, dass eine Hausarbeit der Fachgebiete auf das Hauptstudium angerechnet werden kann und nicht mehr geschrieben werden muss. Nach unserer Empfehlung muss so beispielsweise die Hausarbeit zum Großen Schein in BGB im Hauptstudium nicht mehr geschrieben werden.
Regelungen
Für die Zwischenprüfungsfrist können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung beantragen. Einzelheiten bestimmen sich nach der Zwischenprüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (ZwPrO). Diese findet ihr auf der Seite der Fakultät: http://www.uni-goettingen.de/de/zwischenprüfung/36777.html
Lehr- und Prüfungsformen
Vorlesungen
In den Vorlesungen vermitteln Professorinnen und Professoren den Stoff eines bestimmten Faches. Primär geht es um die Vermittlung von theoretischem Wissen. Traditionellerweise handelt es sich dabei um Frontalunterricht. Gerade zu Studienbeginn finden diese in größeren Vorlesungsräumen statt. Einige Dozentinnen und Dozenten versuchen die Studierende durch kleine Rechtsfälle, Fragen und Diskussionen aktiv einzubeziehen.
Begleitkollegs
Begleitkollegs sind ergänzende Veranstaltungen zu den Vorlesungen. Dort wird die für Klausuren erforderliche Methodik, also Falllösungstechnik und der Gutachtenstil, vermittelt. Es handelt sich um kleinere Arbeitsgemeinschaften von meist 20-30 Studierenden, die von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleitet werden.
Klausuren
Bei den Klausuren handelt es sich üblicherweise um schriftliche Prüfungen in Form von Fallbearbeitungen. Diese sind in 120 Minuten anzufertigen, wobei die relevanten Gesetzestexte als Hilfsmittel zugelassen sind. Die Prüfungen werden auf einer Skala von einem bis 18 Punkten bewertet. Eine Klausur ist bestanden, wenn sie mit mindestens vier Punkten oder mehr bewertet wird.
Hausarbeiten
Hausarbeiten sind schriftliche Ausarbeiten mit einem Umfang von ca. 20-30 Seiten und werden in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt. In den meisten Fällen muss eine Falllösung zu einem komplexeren Sachverhalt unter Einbeziehung der Rechtsprechung und Literatur erstellt werden. Zudem sind die Formalia wissenschaftlicher Arbeiten einzuhalten.