Hauptstudium
Allgemeines
Im Hauptstudium werden die Grundkenntnisse der ersten Semester vertieft und in den Fortgeschrittenenübungen komplexere Sachverhalte gelöst. Zudem werden Vorlesung in den Nebengebieten der drei großen Teilbereiche gehalten.
Fortgeschrittenenübung
In jedem der drei großen Teilbereiche muss ein Schein abgelegt werden. Dafür wird in jedem Rechtsgebiet eine große Übung angeboten, in der komplexere Fälle gelöst und Inhalte vertieft werden. Semesterbegleitend werden dazu drei Klausuren geschrieben, von denen mindestens eine mit „ausreichend“ bestanden sein muss.
Zusätzlich sind im Hauptstudium insgesamt zwei bestandene Hausarbeiten aus den Fortgeschrittenenübungen erforderlich, die zwei Pflichtbereiche abdecken. Wer die Hausarbeiten der Zwischenprüfung in zwei der drei Hauptfächer geschrieben hat (z.B. Strafrecht und BGB), muss eine der Hausarbeiten der Fortgeschrittenenübung aus dem fehlenden Pflichtbereich (Öffentliches Recht) schreiben. Die Hausarbeiten und Klausuren können zeitlich unabhängig voneinander geschrieben werden, es besteht keine Semesterbindung.
Weitere Qualifikationen
Neben den Großen Scheinen in den drei Rechtsgebieten sind weitere „Kleine Scheine“ und Qualifikationen Zulassungsvoraussetzungen für die Meldung zum Examen:
Fachspezifischer Fremdsprachennachweis
Zum Nachweis fachspezifischer Fremdsprachenkenntnisse ist der Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlicher Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses erforderlich. Für den Fremdsprachennachweis können verschiedene Veranstaltungen der juristischen Fakultät oder juristische Sprachkurse der ZESS angerechnet werden. Der Nachweis kann zudem durch einen Auslandsaufenthalt ersetzt werden.
Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Schein
Zusätzlich ist die Teilnahme an einer wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Veranstaltung verpflichtend. Entsprechende Veranstaltungsangebote sind im Vorlesungsverzeichnis der juristischen Fakultät zu finden.
Schlüsselqualifikation
Für die Zulassung zum Examen ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen erforderlich. Die von der Fakultät angebotenen Veranstaltungen befassen sich mit Themen wie Mediation, Vertragsgestaltung oder Konfliktlösungskompetenz.