Praktika
Allgemeines
Um zur ersten juristischen Staatsprüfung zugelassen zu werden wird das Absolvieren von drei Pflichtpraktika vorausgesetzt. Es muss dafür jeweils ein vierwöchiges Praktikum bei einem Amtsgericht, einer Verwaltungsbehörde und einer Anwaltskanzlei oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, einer Gewerkschaft einer Körperschaft oder eines Arbeitgeberverbands. Die Betreuung an der Praktikumsstelle muss durch eine Volljuristin oder einen Volljuristen erfolgen.
Es empiehlt sich, die Praktika jeweils in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 3., 4. und 5. Fachsemester zu absolvieren (frühstens jedoch nach dem 2. Fachsemester). Grundsätzlich ist die Reihenfolge der Praktika variabel. Sinnvoll ist es jedoch mit dem Praktikum beim Gericht anzufangen und zuletzt das Praktikum in einer Kanzlei zu machen.
Gerichtspraktikum
Für das Gerichtspraktikum bieten sich folgende Gerichte in der Nähe von Göttingen an:
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Amtsgericht Braunschweig
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Amtsgericht Hannover
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Amts- oder Landgericht Göttingen
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Amtsgericht Hameln
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Landgericht Hildesheim
Die Praktika können jedoch auch in anderen Bundesländern im gesamten Bundesgebiet absolviert werden.
Verwaltungspraktikum
Für das Verwaltungspraktikum sind zahlreiche Stellen denkbar. Exemplarisch sind hier Kommunalverwaltung, Bundes- und Landesministerien, Botschaften, Berufsgenossenschaften, Industrie- und Handelnskammern, Agentur von Arbeit, Landtagsfraktionen, Landkreis- und Städtetag.
Kanzlei / Rechtsabteilung
Hinweise auf mögliche Stellen bieten:
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Beck Stellenmarkt
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Praktikum.info
und Hilfe bei Vermittlungsschwierigkeiten:
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Rechtsanwaltskammer Braunschweig
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Rechtsanwaltskammer Celle
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Rechtsanwaltskammer Oldenburg