Die Schwerpunktsbereichtsprüfung ist der universitäre Teil der ersten Prüfung. Sie hat einen Anteil von 30% an der Gesamtnote. Zulassungsvoraussetzungen zum Schwerpunkt sind gem. § 9 SchwPrO:
Einschreibung im Studiengang Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen
Bestandene Zwischenprüfung
Erfolgreiche Teilnahme an einer vorbereitenden Lehrveranstaltung gem. § 4a Abs. 3 S. 1 NJAG
Prüfungsleistungen
Die Schwerpunktsbereichsprüfung setzt sich aus zwei gleich gewichteten Prüfungsleistungen zusammen:
der Seminararbeit, bestehend aus einer in der Regel im Rahmen eines Seminars anzufertigenden schriftlichen Ausarbeitung (schriftliche Prüfung) sowie deren mündlicher Präsentation einschließlich anschließender Diskussion im Seminar (mündliche Prüfung)
der Studienarbeit, bestehend aus einer in der Regel im Rahmen eines Seminars anzufertigenden schriftlichen Ausarbeitung (schriftliche Prüfung) sowie deren mündlicher Präsentation einschließlich anschließender Diskussion im Seminar (mündliche Prüfung). Gegenstand der mündlichen Prüfung ist der gem. § 10 SchwPrO festgelegte Schwerpunktbereich
Seminar- und Studienarbeit müssen zu verschiedenen Themen und bei verschiedenen Prüferinnen oder Prüfern verfasst wer-den. Zur Prüfungsleistung ist eine Anmeldung in FlexNow erfor-derlich. Das Thema der Studienarbeit wird durch die Prüfe-rin/den Prüfer festgelegt und dem Prüfling erst am Tag des Be-arbeitungsbeginnes mitgeteilt. Mit der Ausgabe des Themas wird die Anmeldung zur Seminar-arbeit/Studienarbeit verbindlich, und es beginnt die Bearbeitungszeit von 6 Wochen.
Weitere Informationen sind auf dem Merkblatt für die Anfertigung der Seminar- und Studienarbeit einsehbar:
An der Fakultät werden folgende Schwerpunktbereiche angeboten:
Historische und philosophische Grundlagen des Rechts
Privates und öffentliches Wirtschaftsrecht
Zivilrecht und Zivilrechtspflege
Privates und öffentliches Medienrecht
Internationales und Europäisches öffentliches Recht
Kriminalwissenschaften
Arbeitsrecht und Sozialordnung
Medizinrecht
Öffentliches Recht – Regieren, Regulieren, Verwalten
In jedem Semester wird in Kooperation mit dem Studienbüro eine Veranstaltungsreihe angeboten, im Rahmen derer sich die jeweiligen Schwerpunktbereiche vorstellen.